AGB Immobilien

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) PARTNERFINANZ GmbH Immobilien Kauf / Verkauf

 

  1. Zustandekommen des Maklervertrags
    Ein Maklervertrag zwischen dem Kunden und PARTNERFINANZ GmbH kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit unter Kenntnis der anfallenden Provisionspflicht zustande. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, beträgt die Vertragslaufzeit sechs Monate und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern keine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende kündigt.
  2. Exklusivität der Beauftragung
    Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Maklervertrags keine weiteren Makler für die Vermittlung oder den Nachweis des Vertragsobjekts zu beauftragen. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
  3. Haftungsausschluss für Objektinformationen
    Unsere Maklertätigkeit basiert auf Informationen, die uns von Eigentümern, Vermietern oder sonstigen berechtigten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Haftung. Irrtümer, Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
  4. Doppeltätigkeit
    PARTNERFINANZ GmbH ist berechtigt, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision vorliegt.
  5. Provisionsanspruch bei Vertragsabweichungen
    Kommt anstelle eines ursprünglich angestrebten Kaufvertrags ein Mietvertrag oder umgekehrt zustande, bleibt der Provisionsanspruch bestehen. Es gilt dann der übliche Maklerlohn gemäß 653 Abs. 2 BGB als vereinbart.
  6. Vorkenntnis des Kunden
    Ist dem Kunden das Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des potenziellen Vertragspartners bereits bekannt (Vorkenntnis), hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
  7. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
    Alle von uns bereitgestellten Exposés und Informationen sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist untersagt. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung und kommt dadurch ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, haftet er für die entgangene Provision.
  8. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
    Unsere Provision wird gemäß 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrags fällig, sofern dieser auf unsere Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit zurückzuführen ist. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Vertragsabschluss zu informieren, einschließlich der Vertragsbedingungen und der beteiligten Parteien.
  9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
    Der Kunde kann gegen unsere Provisionsforderung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Streitbeilegung
    Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

Stand: Februar 2025

 

Gerne sind wir für Sie da. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Zum kostenlosen Newsletter anmelden

Learn how we helped 100 top brands gain success