ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
PARTNERFINANZ GmbH
Unternehmensberatung & Unternehmensfinanzierung
Stand: Februar 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der PARTNERFINANZ GmbH (nachfolgend „PARTNERFINANZ“) und ihren Auftraggebern über Leistungen der Unternehmensberatung sowie der Begleitung von Unternehmensfinanzierungen und Corporate-Finance-Projekten.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, PARTNERFINANZ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, strategische und finanzielle Analyse sowie die Begleitung von Finanzierungs- und Corporate-Finance-Vorhaben.
(2) Im Bereich der Unternehmensfinanzierung umfasst die Leistung insbesondere:
Analyse des Finanzierungsvorhabens
Strukturierung geeigneter Finanzierungsansätze
Aufbereitung von Finanzierungs- und Entscheidungsunterlagen
Unterstützung und Begleitung der Kommunikation mit Finanzierungspartnern
(3) PARTNERFINANZ schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht das Zustandekommen einer Finanzierung oder den Abschluss eines Vertrages mit Dritten.
3. Zustandekommen des Vertrags
(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, durch Angebotsannahme oder durch die Inanspruchnahme der Leistungen von PARTNERFINANZ zustande.
(2) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, PARTNERFINANZ alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) PARTNERFINANZ ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen nicht zu Lasten von PARTNERFINANZ.
5. Unabhängigkeit der Beratung
(1) PARTNERFINANZ erbringt ihre Leistungen unabhängig und nach eigenem fachlichen Ermessen.
(2) Die Auswahl möglicher Finanzierungsstrukturen oder Finanzierungspartner erfolgt ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Vorhabens und der bereitgestellten Informationen.
6. Haftung
(1) PARTNERFINANZ haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen, Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
(4) PARTNERFINANZ übernimmt keine Haftung für Entscheidungen oder Handlungen von Finanzierungspartnern oder sonstigen Dritten.
7. Vertraulichkeit
(1) Alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen sind vertraulich zu behandeln.
(2) Die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
8. Vergütung und Fälligkeit
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils getroffenen vertraglichen Vereinbarung.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen auf Zeit- oder Pauschalbasis vergütet.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von PARTNERFINANZ nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von PARTNERFINANZ.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12. Streitbeilegung
PARTNERFINANZ nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.